Fazit
Synodal-kollegiale Gremien sind tief verwurzelt in der kirchlichen Rechtsgeschichte und kirchenrechtlicher Ausdruck des sensus fidelium und damit der theologischen Subjekthaftigkeit des ganzen Volkes Gottes. Die Diözesanbischöfe sind sprichwörtlich gut beraten, synodale Gremien wie die Diözesansynode zu fördern und wertzuschätzen. Auf universalkirchlicher Ebene ist es ein Gebot der Stunde, die Bischofssynode als wirklichen Ort gelebter bischöflicher Kollegialität aufzuwerten.