Die Bedeutung von Buße und Versöhnung im Kontext der GemeindeVersöhnen kann man sich nicht allein

Gleich vorweg: Alle Analysen zeigen, dass das Bußsakrament immer mehr aus dem gemeindlichen Kontext verschwindet. Es gibt immer noch Orte und Gelegenheiten, an denen gebeichtet wird. Diese sind jedoch zumeist nicht gemeindlich verortet: Wahlfahrtsorte, Weltjugendgebetstage, Ordenskirchen vor allem im städtischen Raum, in denen durch eine größere Präsenz und Auswahl von Priestern eine zeitunabhängige Möglichkeit (und auch die von den meisten Pönitenten gewünschte Anonymität) gewährt ist. Und es gibt neue Formen von Buße und Versöhnung, die ebenfalls zumeist nicht gemeindlich angebunden sind.

Die Beichte ist wohl jenes Sakrament, das am wenigsten als gemeinschaftliche  Feier wahrgenommen wird. Die jahrhundertelange Tradition der Einzelbzw. „Ohren“-Beichte führte dazu, dass das Versöhnungssakrament vor allem die Versöhnung des je Einzelnen mit Gott im Blick hatte, nicht aber die zumindest gleich wichtige Versöhnung der Menschen untereinander.

Theologische Grundlagen für den Gemeinschaftsaspekt der Beichte

Durch die jahrhundertelange Konzentration auf die Einzelbeichte ist die gemeinschaftliche Feier der Versöhnung aus dem Blick geraten.
Dieser gemeinschaftliche Aspekt ist noch im Jakobusbrief, einem wechselseitigen Schuldbekenntnis zwischen Ältestem und Krankem sichtbar: Denn die Beichte erfolgt hier vor der Gemeinde, die durch die Ältesten repräsentiert wird. Beichte wurde noch als ein soziales Geschehen verstanden. Und die öffentliche Buße war dann einige Jahrhunderte lang üblich. Sie betraf vor allem öffentliche Todsünden.
Theologisch bedeutsam ist, dass Sünde nicht nur eine interpersonale Dimension hat, sondern auch eine soziale und strukturelle. Denn jede Tat betrifft gemeinschaftliche und gesellschaftliche Beziehungsnetze. Versöhnung bedeutet nach Prüller-Jagenteufel daher „keineswegs billiges Appeasement, sondern ein kommunikatives Geschehen, das nur dort glücken kann, wo die ‚konfliktverschleiernden Praktiken der Versöhnlichkeit‘, die in vielen Gemeinschaften herrschen, überwunden werden.“ (Prüller-Jagenteufel, 148)

Das Prinzip der Stellvertretung

Spannend ist der Zugang von Dietrich Bonhoeffer zur Fragestellung. (Vgl. dazu vor allem Christine Schliesser, in: Prüller-Jagenteufel, 205–213) Denn er sieht die Gemeinschaft vor allem durch die „Frommen“ bedroht – jene nämlich, die es keinem erlauben, Sünder zu sein. Und er meint: So lange jeder mit seiner Sünde allein ist, kann keine echte Gemeinschaft entstehen. Für den evangelischen Theologen Bonhoeffer sind daher Beichte und Sündenvergebung für den Erhalt der Gemeinschaft lebensnotwendig. Denn indem der Sünder die Sünde bekennt, bricht er zur Vergebung und zur Gemeinschaft auf. Für Bonhoeffer kommt hier die Stellvertretung zum Tragen. Denn die Gemeinde (und in ihr der Bruder bzw. die Schwester) stehen hier stellvertretend für Christus.
Die Kirche nimmt durch die gewährte Absolution Schuld und Sünde eines Menschen stellvertretend auf sich – und (er)trägt sie (so die Herausgeber/innen von „Beichte neu entdecken“). Dies geschieht nach innen, indem Sünder wieder in die Gemeinschaft aufgenommen werden; und nach außen durch den Einsatz für die Versöhnung aller Menschen.
„Nur in seiner ekklesialen Verortung und im bleibenden Bewusstsein um den eschatologischen Charakter des Versöhnungsgeschehens kann das kirchliche Versöhnungshandeln in der Welt wirksam und Wirklichkeit werden.“ (Prüller-Jagenteufel, 225) Und damit ist für ihn die gesamte Glaubensgemeinschaft in die Pflicht genommen, den Raum und die nötigen Hilfen zur Versöhnung bereitzustellen.

Bußgottesdienste als wichtiger Schritt

Der Ordo Paenitentiae von 1973 sieht zwar gemeinschaftliche Formen vor für Buße und Versöhnung – dass aber die Gemeinde nicht nur Objekt, sondern selbst Subjekt der Versöhnung ist, wird liturgisch zu wenig erfahrbar. Und auch in der Enzyklika „Reconciliatio et paenitentia“ von Papst Johannes Paul II. (1984) bleibt der Bezug zur konkreten Gemeinde unklar.
Dennoch kam es in den 1980er Jahren zu einem kleinen Boom von Bußfeiern – nicht zuletzt in der Schweiz, wo bis vor kurzem auch eine Generalabsolution üblich war.
„Bussfeiern mit sakramentaler Lossprechung sind eine Lösung. Für viele waren sie vor allem vor zwanzig bis dreißig Jahren eine Erlösung.“ So formuliert es Markus Arnold im Jahr 1998 aus der Schweizer Perspektive. Nach Arnold hatten diese Feiern gewissermaßen eine „Ventilfunktion“ bis in die 1990er Jahre: Man musste sich zum Erlangen der Absolution nun nicht mehr dem (für viele peinlichen) Aussprechen von Sünden vor einem Priester stellen, sondern konnte sich in einer gemeinschaftlichen Feier lossprechen lassen.
Das 1975 erschienene Gotteslob (GL) enthielt  bereits  Modelle für Bußfeiern, denen Vergebung zugestanden wurde: „Wie andere Formen der Buße führt auch die rechte Teilnahme an einem Bußgottesdienst zur Vergebung der alltäglichen Fehler“ (GL 55). Das heißt, dass hier bereits davon ausgegangen wurde, dass es nicht für alle Sünden eine sakramentale Form der Buße braucht. Die Beichte wurde hauptsächlich auf die Todsünden bezogen. Diese frühen Modelle von Bußgottesdiensten im Gotteslob zeigen jedoch schon eine wichtige Tendenz nach dem II. Vatikanischen Konzil an: Die Buße ist nun nicht mehr nur eine Sache zwischen dem Sünder und dem Priester, sondern hat gemeindlichen Charakter. So wird in GL 57,5 die „gegenseitige Vergebung“ hervorgehoben.
Im neuen Gotteslob von 2013 wird jedoch kein spezifisches Modell einer Bußfeier mehr angeboten, sondern nur allgemein die „gemeinschaftliche Feier der Versöhnung (mit Bekenntnis und Lossprechung der Einzelnen)“ kurz genannt (GL 595) und ein schematischer Ablauf angeboten (GL 596,2).
Der Boom der Bußfeiern dauerte aber nicht lange an – zum einen, weil von bischöflicher Seite immer stärker eingefordert wurde, dass die Bußfeiern die Beichten nicht ersetzen würden, sondern nur darauf vorbereiten; und daher wurde auch am Ende von Bußfeiern die Möglichkeit zur Einzelbeichte angeboten. Meine eigene Erfahrung als Kaplan in den 1990er Jahren zeigte, dass dieses Angebot immer seltener angenommen wurde – und dass die Menschen auch die Lust an der Bußfeier verloren, da ihnen ja unterschwellig gesagt wurde: Das, was ihr hier feiert, zählt ja letztlich doch nicht.
Verbunden mit dieser fatalen Doppelbotschaft (feiert die Bußfeiern – aber geht dann brav beichten) ist jedoch auch ein stark geänderter Zugang zum Kirchen- und Sündenverständnis unter Katholik/innen. War früher das Wort der Kirche (zumeist vermittelt durch den Pfarrer) Gesetz – und daher ein Fehler gegenüber den Lehren der Kirchen auch beichtwürdig, so leben heute viele offen entgegen Lehren der Kirche, ohne deshalb ein schlechtes Gewissen oder das Bedürfnis nach der Beichte zu haben.
Bußfeiern haben aber dennoch ihren Wert nicht verloren, sondern dienen mittlerweile in vielen Pfarren und Gemeinschaften der gemeinschaftlichen Vorbereitung in der Advents- und Fastenzeit.

Das Schweizer Modell des „Versöhnungswegs“

Eine Besonderheit stellt die Form des Schweizer Versöhnungsweges dar, der seit den 1990er Jahren entwickelt worden ist. Denn hier wird eine gemeinsame Erfahrung von Kindern und Jugendlichen mit Erwachsenen geschaffen, die sie auf diesem Weg begleiten, der sie sachte einführt in das Verständnis von persönlicher und gemeinschaftlicher Schuld – und dann aber auch unterschiedliche Formen des Umgangs damit anbietet, zu denen auch das persönliche Gespräch mit einem Priester gehören kann, aber nicht muss. Damit erleben Kinder, dass sie auch im Umgang mit persönlicher Schuld nicht allein sind – und dass die Erwachsenen, ihre Eltern und Freunde, ebenfalls nicht schuldlos sind und denselben Weg gehen wie sie selbst. Jene, die diese Versöhnungswege seit mittlerweile fast 20 Jahren gestalten, benennen als die großen Stärken die Nachhaltigkeit (durch die Verwendung von alltagstauglichen Symbolen), die Offenheit (da man den Weg im eigenen Tempo, mit eigenen Schwerpunktsetzungen gehen kann) und dass er wenig bis gar nicht angstbesetzt ist.
Versöhnungswege stellen einen gelungenen Versuch dar, Versöhnung auf gemeinschaftliche Ebene zu heben. Wenn eine ganze Gemeinde in der Vorbereitung und Durchführung solcher Versöhnungswege beteiligt ist und dies sogar ökumenisch aufgegriffen wird, so wird hier eine Perspektive deutlich, die beim „Bußsakrament“ zumeist fehlt: die ekklesiale Dimension von Versöhnung – Versöhnung als Anliegen und Feier einer ganzen Gemeinde, nicht nur als ein Geschehen zwischen Priester und Pönitent.

Die gemeindliche Verantwortung für Versöhnung

Wenn wir die Kirche als von der Eucharistie her (als Quelle) lebend verstehen, dann geht es dort genau um dieses Versöhnungshandeln: Christus, der in seinem Tod die Welt mit Gott versöhnt; der die Schuld der Welt auf sich nimmt. Und die Gemeinde, die feiernd selbst zum Leib Christi wird, Versöhnung empfängt – und zugleich den Auftrag erhält, selber in der Welt und untereinander an diesem Versöhnungsgeschehen mitzuwirken. Der Friedensgruß im Gottesdienst ist somit nicht nur eine nette Geste, sondern ein Ausdruck dafür, dass eine Gemeinschaft wesentlich davon lebt, wie in ihr mit Schuld, Versöhnung und Neuanfang umgegangen wird.
Vergebung und Versöhnung wird zumeist nur auf der individuellen Ebene angesiedelt. Gerade die Erfahrung von Vergebung eröffnet aber neue Zukunft. Prüller-Jagenteufel sagt daher zu Recht, dass es dafür „Räume der Ermutigung und Unterstützung [braucht], denn die einzelnen sind hier oftmals überfordert. Diese Aufgabe könnte und sollte die christliche Gemeinde wahrnehmen, ist doch Vergebung nicht nur ihr Auftrag, sondern ihr konstituierendes Element.“ (Prüller-Jagenteufel, 149) Und er folgert daraus: „Pastoral gewendet: Die konkrete kirchliche Gemeinde ist aufgerufen, aus der Erfahrung von Gottes geschenkter Vergebung selbst zu einem Raum zu werden, wo Vergebung geübt wird. So kann die Erfahrung der Vergebung in der Gemeinde zum ermöglichenden Grund von Versöhnung über ihre Grenzen hinaus werden.“

Perspektiven

Die Einzelbeichte wird trotz vielfacher Appelle im gemeindlichen Kontext nicht so einfach wiederzubeleben sein. Sie hat heute andere Orte gefunden. Umso wichtiger ist es, dass mit der Einzelbeichte nicht auch grundsätzlich das Thema von Schuld, Versöhnung und Neuanfang aus den Gemeinden verschwindet.
Aktuell erfahren viele Gemeinden durch die Aufnahme und Begleitung von Flüchtlingen, Migranten und Asylwerbern eine Fülle an Schuldgeschichten – und erleben die persönliche Hilflosigkeit angesichts von vielen Schuldverstrickungen von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft auch bei uns. Damit wird deutlich, dass Sünde und Schuld nicht nur etwas Persönliches sind, sondern eine zentrale soziale Bedeutung haben.
Versöhnungswege sind dazu ein kleiner Schritt, um diese gemeindliche Verantwortung bewusst werden zu lassen.

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