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S. 32-36
Nach einer Sonntagsmesse kam ein Ehepaar gesetzten Alters, das Sonntag für Sonntag in der Messe war, zu mir und erklärte, das Confiteor beim Bußakt am Beginn der hl. Messe nicht mitbeten zu können. Denn zur Sünde gehöre, dass man sich dessen bewusst sei und dennoch das Unrecht tun wolle. Das sei bei ihnen nicht der Fall, folglich würden sie Gott belügen, wenn sie im Gebet Sünden, noch dazu solche schwerer Schuld, bekennen. Diese Rede ernsthaft gläubiger Christen hat mich nachdenklich gemacht. Von Werner Eizinger