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Lüdicke, Klaus

Klaus Lüdicke

Kirchenrechtler

Foto: Kurt Gewinn (Münster)

Klaus Lüdicke

Klaus Lüdicke, geb. 1943, Dr. theol. habil., Professor em. für Kanonisches Recht an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.

Bücher, Artikel, Lesungen, Meldungen

Zwischen Vollmacht und Ohnmacht. Die Hirtengewalt des Diözesanbischofs und ihre Grenzen
Die Hirtengewalt des Diözesanbischofs und ihre Grenzen
Sabine Demel, Klaus Lüdicke
eBook (PDF)
42,00 €
Download sofort verfügbar

Beiträge als PDF

Es wird Zeit ... Wir brauchen kirchliche Verwaltungsgerichte

Seit bald einem halben Jahrhundert ist geplant, kirchliche Verwaltungsgerichte einzurichten. Heute brauchen wir sie dringender denn je: Denn sie wären ein probates Mittel gegen den willkürlichen Umgang mit Macht in der Kirche.

Herder Korrespondenz, Heft 1/2020, 23-25

Evolution oder Revolution? Der neue kirchliche Eheprozess

Zwei Wochen vor der Bischofssynode, angesichts derer es große Erwartungen an Reformen gibt, hat Papst Franziskus bereits einen ersten Schritt getan. Er lässt die Ehenichtigkeitsverfahren vereinfachen und setzte damit viele Diskussionen in Gang. Ebnet die katholische Kirche damit einen Weg zur kirchlichen Scheidung?

Herder Korrespondenz, Heft 10/2015, 509-512

Wieso eigentlich Barmherzigkeit? Die wiederverheirateten Geschiedenen und der Sakramentenempfang

Die Frage nach dem kirchlichen Status von wiederverheirateten Geschiedenen kommt nicht zur Ruhe, wie jüngste Äußerungen und Initiativen gezeigt haben. Es ­genügt nicht, von der Kirche Barmherzigkeit für diese Personengruppe zu fordern. Vielmehr braucht es die Besinnung auf die kirchenrechtlichen Regelungen für ­Empfang beziehungsweise Verweigerung der Eucharistie.

Herder Korrespondenz, Heft 7/2012, 335-340

Vereinigungsrecht und Verfassungsrecht. Zur Stellung der Laienräte in der deutschen Kirche

In unserem Juniheft 2003 (291 ff.) brachten wir einen Beitrag des Trierer Kirchenrechtlers Peter Krämer über den „Fall Grabmeier“, die Entlassung eines Dekanats- und Diözesanratsmitglieds durch den Bischof von Regensburg. Der Münsteraner Kirchenrechtler Klaus Lüdicke nimmt im folgenden Beitrag ebenfalls zu diesem Fall Stellung, bei dem es letztlich um Grundstrukturen des deutschen Laienkatholizismus geht.

Herder Korrespondenz, Heft 8/2003, 425-429

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