Der Anschlag auf „Charlie Hebdo“ vor fünf Jahren und die Enthauptung eines Lehrers bei Paris im Oktober 2020 sind erschütternde Beispiele für einen anhaltenden Konflikt: Blasphemische Äußerungen und Karikaturen können die religiösen Gefühle von Gläubigen verletzen, indem sie sich respektlos über das lustig machen, was anderen Menschen heilig ist. Wer hier jedoch allzu schnell nach staatlichem Eingreifen ruft, verliert das Recht auf Meinungsfreiheit aus dem Blick. Josef Schuster SJ, emeritierter Moraltheologe in Frankfurt am Main, Sankt Georgen, klärt Begriffe wie „religiöse Gefühle“ und „Meinungsfreiheit“ auch aus juristischer Perspektive und vermittelt zwischen ihnen.
Stimmen der Zeit, Heft 2/2021, 121-132