Zusammenfassung / Summary
Die Annahme einer homonymen Wurzel racah II mit der Bedeutung „bezahlen / erstatten“, wie sie in gängigen aktuellen Lexika unter Verweis auf Lev 26,34. 41.43; Jes 40,2; Hiob 20,10 und 2Chr 36,21 gelistet ist, erweist sich als nicht notwendig. Ihre Aufnahme in die Lexika am Anfang des 20. Jhs. verdankte sich nicht einer lexikographischen Notwendigkeit, sondern einer bestimmten Auslegungstradition, die sich vor allem im Verständnis von Lev 26 niedergeschlagen hat.