Der Impuls ging von Irland aus. Die dortigen Bischöfe veröffentlichten Ende des Sommers eine Richtlinie zum Umgang mit sogenannten illegitimen Kindern. Damit sind Söhne und Töchter gemeint, die von römisch-katholischen Priestern gezeugt wurden. Diese Kinder dürfte es eigentlich nicht geben – wenn sich die Geistlichen an das Kirchenrecht gehalten hätten. Denn seit dem 12. Jahrhundert unterliegen Priester in der Westkirche dem Zölibatsversprechen, der Verpflichtung zur Ehelosigkeit.
Tatsächlich aber haben Geistliche immer wieder Kinder gezeugt, worüber allerdings geschwiegen oder eben gemunkelt wurde. Für die Priester hatte das Ganze selten negative Folgen. „Bis heute verliert offenbar de facto keiner sein Amt, solange er nach Abbruch der sexuellen Beziehung sein Treueversprechen gegenüber Mutter Kirche erneuert“, beobachtet die „Frankfurter Allgemeine“. Die Mütter dagegen wurden alleingelassen, den Kindern hat man ihre wahre Herkunft verheimlicht. „Über Jahrhunderte wucherte diese Grauzone, in der der Priester geschützt, aber seine Kinder ins Ungewisse abgeschoben wurden.“
Nach dem Willen der irischen Bischöfe soll sich das ändern. Sie ermahnen Priester, die Väter geworden sind, zu ihrer Verantwortung zu stehen: „persönlich, gesetzlich, moralisch und finanziell“. Das Wohl des Kindes müsse an erster Stelle stehen. Wichtig seien zudem der Dialog mit der Mutter und der Respekt ihr gegenüber. Sie sei bei allen Überlegungen vollständig einzubeziehen.
Beobachter sehen in dem Vorstoß eine Reaktion auf die Initiative des Iren Vincent Doyle (vgl. Foto erste Seite). Der heute 34-Jährige hatte 2011, nach dem Tod seiner Mutter, erfahren, dass sein leiblicher Vater ein katholischer Priester gewesen ist. Er kannte ihn bis dahin nur als Patenonkel und Freund der Familie. Doyle gründete daraufhin die Internetplattform „Coping International“. Dort können sich Frauen und Männer, deren Väter katholische Priester sind, vernetzen und informieren. Die Initiative wird inzwischen sogar vom Papst unterstützt, teilte das vatikanische Staatssekretariat mit. Auch den Vorstoß der irischen Bischöfe habe Franziskus I. ausdrücklich begrüßt, heißt es in dem Zeitungsbericht.
Nach wie vor hält die westliche lateinische Teilkirche der katholischen Weltkirche jedoch an der verpflichtenden Ehelosigkeit der Gemeindepriester fest – mit der Ausnahme, dass verheiratete evangelische Pastoren oder anglikanische Geistliche, die zur katholischen Kirche übertreten, dort nach Ordination ihr Priesteramt ausüben dürfen.
Dass in anderen Teilen der katholischen Kirche der Zölibat auch grundsätzlich anders geregelt ist, war jetzt in der Freiburger Kirchenzeitung „Konradsblatt“ dargestellt. Der römisch-katholische Pfarrer Peter Klug berichtet von einem Besuch bei der maronitischen – ebenfalls katholischen – Kirche im Libanon. Die zölibatäre Lebensform werde dort vor allem durch die Ordenspriester repräsentiert. Von den Weltpriestern sei etwa die Hälfte verheiratet, und dieser Anteil nehme noch zu. Während der Ausbildung studieren alle Diözesanpriester gemeinsam, ob sie nun zölibatär oder verheiratet leben wollen. „Wer zölibatär leben will, lebt im Seminar, wer heiraten will, wird eigens geistlich begleitet und heiratet vor der Diakonenweihe“, so Klug. Der zölibatär Lebende empfängt direkt im Anschluss an die Diakonenweihe auch die Priesterweihe. „Der verheiratete Diakon lebt fünf Jahre lang mit seiner Familie in einer Pfarrei – unter der Leitung des Pfarrers – und gibt ein Zeugnis als Diakon und Familienvater. Danach kann er bei seinem Bischof um die Priesterweihe bitten.“ Der verheiratete Priester sei somit in der Tradition der orientalischen Kirchen „fest verwurzelt“.
Können die Erfahrungen der Ostkirchen ein Anstoß auch für die lateinische Teilkirche sein? Sie kommen jedenfalls stärker in den Blick, seit mit christlichen Flüchtlingen auch deren kirchliche Tradition zu uns kommt. Hierzulande wird ja schon lange diskutiert, ob es nicht auch sogenannte in Familie und Beruf bewährte Männer („viri probati“) als Priester geben soll. Der Druck wächst, auch für den Westteil der katholischen Kirche eine Regelung zu erlassen, die dem orientalischen Kirchenrecht und den dortigen Realitäten entspricht: mit unverheirateten und verheirateten Priestern.