Ein Menschenleben ist heilig, nicht einmal ein Mörder verliert diese persönliche Würde. Mit diesen Worten hat sich Papst Franziskus gegen die Todesstrafe ausgesprochen. Sie stehe „in sich im Gegensatz zum Evangelium“. Gott allein sei Richter. Außerdem verhindere die Tötung eines Menschen, dass dieser die bösen Taten bereut und sich bessern kann. „Gott ist ein Vater und erwartet stets die Rückkehr des Sohns, der, im Wissen, dass er gefehlt hat, um Vergebung bittet und ein neues Leben beginnt“, sagte der Papst vor Kurienmitgliedern.
Franziskus I. räumte ein, dass auch die Kirche in dieser Frage schuldig geworden sei. In vergangenen Jahrhunderten habe man die Todesstrafe als logische Konsequenz und als geboten betrachtet. „Leider wandte man auch im Kirchenstaat dieses extreme und unmenschliche Mittel an.“
Der Papst äußerte sich aus Anlass der Veröffentlichung des „Katechismus der katholischen Kirche“, des sogenannten Weltkatechismus, vor 25 Jahren. Dort heißt es: Die überlieferte Lehre der Kirche erkenne das Recht und die Pflicht der staatlichen Gewalt an, angemessene Strafen zu verhängen, „ohne in schwerwiegendsten Fällen die Todesstrafe auszuschließen“. In der heute geltenden, überarbeiteten Fassung von 1997 ist die Todesstrafe eingeschränkt für den Fall, dass „dies der einzig gangbare Weg“ ist, um Menschen vor einem Angreifer zu schützen.
Franziskus I. verlangt nun eine bedingungslose Verurteilung der Todesstrafe. Der Vorgang ist somit auch ein Beispiel dafür, dass es sehr wohl Brüche und grundlegende Korrekturen in der amtlichen Lehre der Kirche, einen klaren Widerspruch zu früheren Überzeugungen der Lehrautorität gibt – und nicht nur eine oft behauptete leichte, kontinuierliche Ergänzung, die als „Hermeneutik der Kontinuität“ bezeichnet wird.