Er erlaube sich, einige Anmerkungen zu machen – „einfach und, ich hoffe, klar“. Höflich im Ton, aber entschieden in der Sache hat der Papst einen seiner schärfsten Kritiker zurechtgewiesen. In einem offenen Brief korrigierte Franziskus I. den Präfekten der Gottesdienst-Kongregation, Kardinal Robert Sarah. Dieser hatte sinngemäß erklärt, der päpstliche Erlass „Magnum principium“ sei nicht so ernst zu nehmen. Darin hatte Franziskus I. verfügt, dass die Verantwortung für die Übersetzung liturgischer Bücher in die Landessprachen künftig bei den jeweiligen Bischofskonferenzen liegen soll (CIG Nr. 38, S. 414).
Genau dies hat der Papst in dem Schreiben an Robert Sarah nun nochmals bekräftigt. Er verwahre sich dagegen, dass die neue Regelung von konservativer Seite uminterpretiert werde. Der Kardinal aus Guinea hatte in dem päpstlichen Erlass nur minimale Änderungen erkennen wollen und in einem Zeitschriftenbeitrag die Autorität der vatikanischen Aufsichtsbehörden betont.
Unterstützung bekam Papst Franziskus von Abt Urban Federer von Einsiedeln, dem Liturgie-Verantwortlichen der Schweizer Bischofskonferenz. Mit der neuen Regelung werde ein Ausgleich versucht „zwischen der Aufgabe Roms, für die katholische Liturgie verantwortlich zu sein, und der Kompetenz für die einzelnen Sprachen in den Sprachregionen“, sagte er in „Radio Vatikan“. Die bisherige Vorgabe, sich streng am lateinischen Originaltext zu orientieren, habe bisweilen dazu geführt, dass in den Landessprachen „kein Text herauskam, den man wirklich brauchen konnte“.