„Ehe“ für Homosexuelle nun auch in Österreich

Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat beschlossen, die sogenannte Ehe für alle zu erlauben. Die Unterscheidung zwischen der Ehe und eingetragenen Partnerschaften gleichgeschlechtlicher Personen verletze das in der Verfassung grundgelegte Diskriminierungsverbot. Alle bisher bestehenden unterschiedlichen Regelungen für heterosexuelle und homosexuelle Paare müssen bis Ende 2018 aufgehoben werden. Das Gericht begründete seine Rechtsprechung entgegen seiner bisherigen Linie, bloß eingetragene Partnerschaften zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren anzuerkennen, damit, dass diese sich faktisch immer weiter an eine Ehe angenähert hätten. Künftig steht es auch heterosexuellen Paaren offen, eine eingetragene Partnerschaft anstelle der Ehe einzugehen.

Der Wiener Kardinal Christoph Schönborn beklagte die Rechtsentwicklung: „Es ist beunruhigend, dass sogar die Verfassungsrichter den Blick verloren haben für die besondere Natur der Ehe als Verbindung von Mann und Frau.“ Die Ehe sei wie keine andere Beziehung geeignet, Kinder hervorzubringen, zu hüten und aufzuziehen und damit die Generationenfolge zu sichern. „Wenn der Verfassungsgerichtshof die Einzigartigkeit und damit die juristische Sonderstellung der Ehe verneint, die auf der Unterschiedlichkeit der Geschlechter aufbaut, verneint er die Wirklichkeit.“ Das Gericht erweise damit der Gesellschaft keinen guten Dienst. Schönborn gab sich allerdings zuversichtlich, „dass sich langfristig die Einsicht in die Schöpfungsordnung wieder durchsetzen wird, die der Mensch nicht missachten kann, ohne Schaden zu nehmen“.

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