In einem Schreiben an den Ökumenischen Patriarchen Bartholomaios I. zum Andreasfest hat Papst Franziskus sich bereit erklärt, gewisse Praktiken der Papstkirche, die im zweiten Jahrtausend entstanden sind, „auch kritisch“ zu überprüfen. Anscheinend denkt der Papst dabei ebenfalls an das Verhältnis zwischen der rechtlichen Vorrangstellung des Bischofs von Rom und dem synodalen Prinzip.