Die Glocken der reformierten Kirche von Wädenswil in der Schweiz dürfen nachts weiterhin jede Viertelstunde läuten. Das hat das Bundesgericht in Lausanne entschieden. Die fest verwurzelte Tradition des Geläuts sei höher zu gewichten als das Ruhebedürfnis eines Ehepaares, das 2014 gegen das Geläute geklagt hatte. „Es ist nicht davon auszugehen, dass sich durch die Einstellung der Viertelstundenschläge in der Nacht eine nennenswerte Verbesserung für die Betroffenen ergeben würde“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Außerdem hatten sich mehr als 2000 Personen aus Wädenswil für die Beibehaltung des nächtlichen Glockenschlags ausgesprochen.