Der Präsident des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, Andreas Heusch, hat die Politik aufgefordert, gegen das zunehmende Kirchenasyl einzuschreiten. Es sei nicht hinnehmbar, dass die Kirchen eine höhere Moral für sich beanspruchten und staatliche Organe behinderten. Immer häufiger diene das Kirchenasyl nicht der Hilfe in Härtefällen, sondern dazu, Fristen in den sogenannten Dublin-Verfahren verstreichen zu lassen. Wenn ein Verwaltungsgericht nicht innerhalb von sechs Monaten eine Entscheidung trifft, darf der Asylbewerber sein Verfahren in Deutschland führen und muss nicht in das EU-Land zurückkehren, das er zuerst betreten hat.