SterbehilfeZu befangen?

Weil er sich gegen aktive Sterbehilfe ausgesprochen hat, darf Peter Müller nicht mitwirken, wenn das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in diesem Jahr über die Beschwerden gegen das neue Sterbehilfegesetz entscheidet. Das Gericht sagte zwar nicht, dass Müller befangen und parteiisch ist, wie es ein Sterbehilfeverein in seiner Klage formuliert hat. Eine „berechtigte Besorgnis der Befangenheit“ reiche aber bereits aus, um den ehemaligen saarländischen Ministerpräsidenten von dem Verfahren auszuschließen.

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