Ein eigenes Gesetz, das die Religionsfreiheit eines jeden Einzelnen gewährleistet, fordert die katholische Bischofskonferenz Australiens. Damit soll ausgeschlossen werden, dass Christen zum Beispiel durch Antidiskriminierungsgesetze zu Handlungen gezwungen werden, die sie aus religiösen Gründen nicht verantworten können. Gedacht wird zum Beispiel an Standesbeamte, die sich weigern, bei der Schließung einer gleichgeschlechtlichen Ehe mitzuwirken, oder an Hotel- und Restaurantbesitzer sowie sonstige Vermieter, die ihre Räume solchen Paaren nicht zur Verfügung stellen wollen.
Insbesondere sollen Kirchengemeinden rechtlich geschützt werden, wenn sie ihre Immobilien nicht Personen und Gruppen zu Festveranstaltungen überlassen, die den Glaubensgrundsätzen widersprechen. Auch müsse es christlichen Schulen erlaubt sein, Mitarbeiter zu entlassen, die in einem gravierenden Widerspruch zum christlichen Glaubens- und Moralverständnis leben. Die Ausnahmeregelungen, die in den Antidiskriminierungsgesetzen vorgesehen sind, reichten zur Gewährleistung christlicher Handlungsfreiheit nicht aus, fürchtet die Bischofskonferenz.