Die kommunistischen Behörden in den China-Provinzen Henan und Xinjiang haben einen Erlass veröffentlicht, wonach allen Bürgern unter achtzehn Jahren der Besuch religiöser Veranstaltungen streng untersagt wird. Geistlichen, die sich nicht an diese Anweisung der Religionsbehörde hielten, droht das Berufsverbot. Laut der Nachrichtenagentur „AsiaNews“ gilt die Anordnung bisher lediglich für diese zwei chinesischen Provinzen. Es besteht jedoch die Befürchtung, dass aufgrund der neuen Religionspolitik Pekings die Regelung fürs gesamte Land umgesetzt wird.