Sieben Ortsbischöfe hatten sich der Dreiviertel-Mehrheit der deutschen Bischofskonferenz widersetzt, evangelischen Partnern in einer konfessionsverbindenden Ehe lehramtlich, offiziell zu erlauben, in bestimmten Fällen die Kommunion zu empfangen. Das Hauptargument der Opposition lautete: Es braucht eine weltkirchlich einheitliche Regelung. Daher lehnten sie die verabschiedete Pastorale Handreichung ab und schrieben an den Papst, Rom müsse entscheiden.
Doch Franziskus I. wollte nicht. Nach dem Gespräch einer Delegation von Befürwortern und Gegnern bei der vatikanischen Glaubenskongregation hieß es in der anschließend verkündeten amtlichen römischen Stellungnahme, dass der Papst „das ökumenische Engagement der deutschen Bischöfe würdigt und sie ersucht, im Geist kirchlicher Gemeinschaft eine möglichst einmütige Regelung zu finden“.
Was heißt das? Faktisch: Rom spricht nicht, die Sache ist nicht beendet. Oder doch? Die Gegner des von der Bischofskonferenz seit Jahren mühsam erarbeiteten und in der Endfassung sehr differenzierten, theologisch plausiblen Textes sind jedenfalls erst einmal zurückgewiesen worden. Nun müssen sie sich offenbaren, ob es ihnen tatsächlich um eine weltkirchlich übereinstimmende zentrale Regelung ging, die Franziskus I. zum jetzigen Zeitpunkt jedenfalls verweigert, oder ob sie grundsätzlich gegen den Empfang der Kommunion durch evangelische Partner in der sakramentalen ehelichen Gemeinschaft sind.
Letzteres ist nach allem, was man aus den vorangegangenen Debatten weiß, wohl der Fall. Beharren die Gegner der Erklärung auf ihrem Standpunkt, würden sie auch weiterhin den Sinn, den Kern der Pastoralen Handreichung nicht akzeptieren. Das fertiggestellte und in einem sehr großen Konsens verabschiedete Dokument wäre dann mangels der vom Papst gewünschten Einmütigkeit hinfällig geworden und müsste zurückgezogen werden. Ein lehramtlicher Beschluss wäre auf die lange Bank geschoben, vermutlich definitiv gestorben. Es bliebe ohne „Papier“ alles wie gehabt. Evangelische Ehepartner entscheiden wie bisher nach ihrem Gewissen – Lehrautorität hin, Lehrautorität her. Sie hat sich in einem weiteren „Mosaikstein“ selber entmachtet, in Rom wie hierzulande. Oder aber: Die einzelnen Ortsbischöfe, jene zwanzig, die für die Handreichung stimmten, haben den Schneid, in ihrer originären, authentischen apostolischen Vollmacht in der Nachfolge der ersten „Beauftragten“ Christi das Dokument für ihr Bistum in Kraft zu setzen. Warum eigentlich nicht?