KirchenasylKein rechtsfreier Raum

Etwa 700 Personen befinden sich derzeit in Deutschland im Kirchenasyl. Es handelt sich um Flüchtlinge, die dadurch einer Abschiebung entgehen wollen. In einem Grundsatzurteil hat das Oberlandesgericht München daran erinnert, dass Kirchenasyl eine Grauzone ist, „kein in der geltenden Rechtsordnung anerkanntes Rechtsinstitut“. Zugleich bestätigte das Gericht die Vereinbarung, auf die sich die Kirchen mit dem Bundesamt für Migration 2015 geeinigt hatten: Wer sich im Kirchenasyl befindet, hat demnach Anspruch auf Duldung und die erneute Prüfung seines Falles. „Das ist ein gutes Urteil“, schreibt Heribert Prantl, Mitglied der Chefredaktion der „Süddeutschen Zeitung“: Kirchenasyl sei „ein Zeitaufschub, in dem rechtliche Fehler geheilt werden können… Es geht der Kirche darum, dass ganz besondere Härtefälle noch einmal angeschaut werden. Vor diesem in achtzig bis neunzig Prozent der Fälle erfolgreichen Engagement kann auch der Bundesinnenminister seinen Hut ziehen – und dankbar sein dafür, dass Fehler des Rechtsstaats korrigiert werden können.“

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