RechtsprechungVolksverhetzung

In den sozialen Netzwerken sollen Hassbotschaften gelöscht werden. Auf der Bühne oder in Satireshows aber ist "alles" erlaubt - wenn es nur gegen Religion und Kirche geht.

Über die sozialen Netzwerke und Nachrichtendienste kann sich jeder Einzelne eine breite Öffentlichkeit schaffen, die fast alles weitertransportiert. Nicht wenige blamieren sich mit ihren Postings in Text und Bild dermaßen, dass man Fremdscham empfindet. Wir leben zwar nicht in einer Schamkultur wie asiatische Gesellschaften, sondern in einer Schuldkultur, in der es mehr um Recht und Unrecht geht als darum, ob jemand sein Gesicht verliert. Dennoch ist das tiefe Gefühl Scham noch nicht ganz verschwunden, selbst wenn viele sich entblößen, ja nicht entblöden, Schamgrenzen zu überspringen, um sich wichtig zu machen.

Seuchenartig ausgebreitet hat sich die Schamlosigkeit von Hetz- und Hasskommentaren. Die Absender nutzen die Anonymität im Netz. Manche geben jedoch ihre Identität preis. Eine neue Gesetzgebung soll dafür sorgen, dass die Anbieter der elektronischen Dienste Botschaften, die an Volksverhetzung grenzen, selbsttätig entfernen. Nur scheinen die „Verantwortlichen“ mit ihrer Urteilsfähigkeit überfordert zu sein. Mal werden bloß politisch unkorrekte Äußerungen gelöscht, was einer Zensur gleichkommt. Mal bleiben Dinge stehen, die weder in der Öffentlichkeit noch am Stammtisch etwas verloren haben.

Mancher scheint zu denken, dass das, was den „Großen“ und „Prominenten“ öffentlich erlaubt ist, auch ihm erlaubt sein müsse. Wird zum Beispiel bei Volksverhetzung mit zweierlei „Maas“ gemessen? Man wundert sich, was an Verunglimpfung religiöser Gefühle auf Bühnen, in Satireshows, sogar Zeitungen „erlaubt“ ist. Besonders leicht geht durch, was Christliches schmäht, gegen Christen hetzt. Wenn ein momentan in der Türkei verhafteter deutscher Journalist Päpste als „reaktionären alten Sack“ beschimpft und katholische Dogmatik, also wesentliches Glaubensgut, etwas Heiliges, als „esoterischen Klimbim“ beleidigt, wagen nicht einmal mehr Kirchenführer oder oberste Laiengremien, Strafanzeige wegen Volksverhetzung zu stellen. Denn es gebe, so der vorauseilende Gehorsam, keine Aussicht auf gerichtlichen Erfolg, und die Kirche stehe nur als eine Instanz dar, die ihre „Macht“ für „Zensur“ missbrauche. Waren auch die grässlichen Mohammed-Karikaturen keine Volksverhetzung? Dieser Straftatbestand scheint nach allgemeinen Maßstäben nicht zu gelten, wenn es gegen die Religion geht, vor allem gegen die christliche. Dann stehen Meinungsfreiheit und Kunstfreiheit über allem. Es gibt gute historische Gründe, diese hochzuhalten. Aber es gibt auch gute Gründe, die Grenzen wieder zu erkennen, erst recht in einem Zeitalter, in dem es um die Religionsfreiheit gerade der Christen, einzig weil sie Christen sind, schlecht bestellt ist. Vielleicht denkt eine „tolerante“ oder bloß träge Öffentlichkeit auch darüber mal nach.

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