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S. 225-226
Ein bisschen hat der Nebel sich gelichtet, aber nur ein bisschen: Die römische Kurie hält die Pastorale Handreichung der deutschen Bischofskonferenz, die es evangelischen Partnern in einer konfessionsverschiedenen Ehe ermöglichen soll, an der Kommunion teilzunehmen, offenbar nicht für einen Verstoß gegen die Glaubenslehre und die Einheit der katholischen Kirche. Den deutschen Bischöfen wurde aber aufgetragen, „eine möglichst einmütige Regelung zu finden“. Was heißt das und wie könnte es jetzt weitergehen? Von Michael Seewald