Vom „säkularen Staat“ zu sprechen, ruft bei manchen Widerwillen hervor. Sollte man nicht auch die religiös-weltanschaulichen Quellen benennen dürfen? Ist es deshalb nicht sogar legitim auszusprechen, wer und was zu Deutschland gehört? Solche Assoziationsketten sind in Mode. Einige Voraussetzungen der freiheitlichen Demokratie werden darin aber problematisch verkürzt oder ignoriert. Der Würzburger Staatsrechtler Horst Dreier begründet, welchen Platz Religion und Gott im Verfassungsstaat einnehmen können und wie die Aufgaben von Politik, Recht und von gesellschaftlich Handelnden zu bestimmen sind.
Dreier spricht juristisch einschlägig, ohne zu fachsimpeln. Er nimmt die unterschiedlichen Perspektiven der Akteure ein, aber orientiert sie auf jene übergeordneten Ziele hin, denen der Staat verpflichtet ist: Frieden, Gemeinwohl, Grund- und Menschenrechte. So werden die auch für sich stehenden Kapitel zur Säkularisierungsthese, zum Gottesbezug in Verfassungspräambeln, zum Recht auf Religionsfreiheit, zu der sogenannten Böckenförde-Aussage über die Voraussetzung eines Staates, die er selbst nicht garantieren kann, oder zur weltanschaulich-religiösen Neutralität zu lehrreichen Orientierungshilfen mitten im religionspolitischen Stimmengewirr der Gegenwart.