Islamische Scharia-Scheidungen können nach deutschem Recht nicht anerkannt werden – zumindest wenn die Eheleute auch die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Einen entsprechenden Beschluss hat das Oberlandesgericht München gefasst. Geklagt hatte ein Paar, das aus Syrien stammt, aber in Deutschland lebt. Geheiratet hatten beide nach islamischem Recht in Syrien. Der Mann erklärte dann einseitig die Scheidung vor einem Scharia-Gericht in Syrien und wollte diese Scheidung in Deutschland anerkannt bekommen. Dagegen wehrte sich die Frau. Dieses Scheidungs-Verfahren benachteilige Frauen.
Dem Münchner Urteil ging eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs voraus, wonach Ehescheidungen im Ausland zwar anerkannt werden müssen, aber nur dann, wenn sie von einem staatlichen Gericht oder einer öffentlichen Behörde ausgesprochen werden. Nach deutschem Recht ist das Paar noch immer wirksam verheiratet. Da die Eheleute zum Zeitpunkt der Scheidung Deutsche waren, gelte deutsches Recht. Eine Scharia-Scheidung ist darin nicht vorgesehen. Eine Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof ließ das Oberlandesgericht wegen der grundsätzlichen Bedeutung zu.
Zudem sollen nach dem Willen der CSU Mehrehen in Deutschland auch für ausländische Ehepartner verboten sein. Einen entsprechenden Gesetzentwurf brachte Bayern in den Bundesrat ein. Polygamie ist in Deutschland verboten, wird aber bei Flüchtlingen zum Teil geduldet. Der Freistaat wolle hier Klarheit und Rechtssicherheit schaffen, erklärte Justizminister Winfried Bausback.
Leben die Ehepartner in Deutschland, soll künftig das hiesige Eherecht gelten, wonach eine Vielehe ungültig ist. Bislang richtete sich die Frage, ob eine polygame Verbindung erlaubt ist, nach dem Recht in der jeweiligen Heimat. Nur wenn das ausländische Recht in wesentlichen Grundsätzen dem inländischen Recht widerspricht, ist es möglich, das ausländische Recht auszuschließen. Im Falle der Mehrehe fielen diese Entscheidungen nicht einheitlich aus.