Der georgische Verfassungsgerichtshof hat eine Reihe von Gesetzen zugunsten der orthodoxen Kirche für ungültig erklärt. Beschwerde hatte 2015 die militant säkulare Organisation „Institut für Toleranz und Pluralismus“ eingelegt. Ein Jahr später folgte das Institut für Verfassungsrecht von der ebenfalls säkularistisch eingestellten „Freien Universität Tbilissi“.
Konkret betrafen die Einwände Artikel 168 des georgischen Finanzgesetzbuchs. Dieser befreit die georgische orthodoxe Kirche bei der Behebung aller Schäden, die von den Kommunisten an kirchlichen Bauten hervorgerufen wurden, von der Mehrwertsteuer. Dasselbe ist bei der Restaurierung von Ikonen, Fresken und Mosaiken der Fall, deren Erhaltung zwischen 1920 und 1990 vernachlässigt worden war. Ein weiterer Einspruch betraf Artikel 63 des Gesetzes über den Staatsbesitz, der die Rückgabe aller enteigneten kirchlichen Liegenschaften allein im Fall der orthodoxen Kirche vorsieht.
Der Verfassungsgerichtshof hat nun beide Gesetze vorläufig mit Wirkung vom 31. Dezember außer Kraft gesetzt. Dann erst will er über den Zusatzantrag der Säkularisten entscheiden, Privilegien nur dann zu gewähren, wenn sie allen Kirchen, Religionen und weltanschaulichen Gemeinschaften zukommen.