Soll der Bluttest auf Trisomie 21, das Downsyndrom, eine normale Kassenleistung werden? Darüber berät derzeit der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen. Die Prüfung durch dieses Gremium ist aber nicht genug, sagen nun Bundestagsabgeordnete aus fünf Parteien. Sie verlangen stattdessen eine breite ethische Debatte, auch im Parlament. Das Thema sei weitaus mehr als eine finanzielle Frage, sie betreffe vielmehr das Menschenbild der Gesellschaft. „Das geht uns alle an. Das sind wir gerade auch den Kindern schuldig“, heißt es in einem fraktionsübergreifenden Positionspapier.
Bei dem Bluttest reicht die Blutprobe einer Schwangeren, um bei einem Embryo den Gendefekt Trisomie 21 festzustellen. Befürworter argumentieren, dass dadurch eine Fruchtwasseruntersuchung vermieden wird, die immer auch Risiken für Mutter und Kind hat. Kritiker der Kassenzulassung verweisen jedoch darauf, dass dies faktisch die Einführung einer Reihenuntersuchung wäre. „Es käme einer Aufforderung gleich, systematisch nach Menschen mit Downsyndrom zu suchen, um eine Abtreibung zu ermöglichen“, sagte die frühere Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt. Ein Leben mit Downsyndrom werde damit als lebensunwert betrachtet. Schon jetzt lassen neun von zehn Schwangeren ihr Kind nach der Diagnose Trisomie 21 abtreiben. Schmidt betonte, man müsse stärker würdigen, „wie viel Menschen mit Downsyndrom unserer Gesellschaft zu geben haben“.