Das bundesweit erste Institut für kirchliches Arbeitsrecht entsteht jetzt an der Ruhr-Universität Bochum. Leiter wird der von der katholischen zur evangelischen Kirche konvertierte Jurist Jacob Joussen. Er lehrt seit 2010 in Bochum mit den Schwerpunkten weltliches und kirchliches Arbeitsrecht sowie Sozialrecht.
Es sei für ihn „überraschend“, dass sein Institut das einzige ist, dass sich mit kirchlichem Arbeitsrecht befasst, erklärte Joussen. Aufgrund der neuen Gesetze auf europäischer wie auch auf nationaler Ebene häuften sich schließlich die Anfragen zum Thema. Das Institut will sich zunächst dem europäischen Arbeitsrecht widmen. Dann werde es darum gehen, wie sich die Arbeitsbedingungen in kirchlichen Einrichtungen „europafest“ machen lassen. Eine zentrale Frage soll dabei das Diskriminierungsrecht sein. Erst kürzlich hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Kirchen nur für bestimmte Tätigkeiten eine bestimmte Religionszugehörigkeit verlangen können. Joussen will nun erforschen, welche Tätigkeiten das sein sollen.