In der Debatte um Sonntagsarbeit hat die Kirche in Österreich einen Teilsieg errungen. Die neue Regelung, die das Parlament jetzt beschlossen hat, sieht vor, dass an vier Sonn- und Feiertagen, die nicht aufeinanderfolgen, gearbeitet werden darf. Nach den ursprünglichen Plänen hätten Betriebe die Arbeitnehmer an jedem beliebigen Sonntag zur Arbeit verpflichten können. Das neue Gesetz sichert den Arbeitnehmern ausdrücklich Freiwilligkeit zu. Die Angestellten können solche Einsätze ablehnen, ohne dass ihnen dadurch Nachteile entstehen sollen. Die Regierung erklärte, dass die „Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen für den Handel nicht über das bestehende Ausmaß hinaus ausgeweitet werden“. Die nun beschlossene Arbeitszeitflexibilisierung sei dennoch „ein Eingriff in die Arbeitsruhe, der von der Bischofskonferenz aus grundsätzlichen Erwägungen nicht unterstützt wird“, betonte der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka. „Als Kirche werden wir in dieser Sache weiter wachsam bleiben.“