Soll in Zukunft jeder Bürger Deutschlands automatisch dazu verpflichtet sein, nach einem Unfalltod für eine Organspende zur Verfügung zu stehen, sofern er dem zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat? Diesem Vorschlag für eine neue Regelung ist in der Debatte heftig widersprochen worden. Das sei eine Gängelung, ja Drangsalierung des Menschen, der zu einem Objekt der Gesundheitsindustrie werde. Die bisherige Freiwilligkeits-Regelung sei dagegen ein bewusster Akt der Nächstenliebe über den eigenen Tod hinaus. Wie aber ist der Mangel an Spenderorganen angesichts der vielen nötigen Transplantationen zu beheben?
Im Für und Wider hat der Berliner Erzbischof Heiner Koch einen anregenden Vorschlag gemacht. Um die Zahl der Spender zu erhöhen und ein entsprechendes Bewusstsein der Vielen zu wecken, könnte „jeder Erwachsene bei der Ausstellung eines Ausweispapiers mit der Frage konfrontiert werden, ob er Organe zu spenden bereit ist oder nicht“ beziehungsweise ob er „diese Entscheidung derzeit treffen kann oder will“. Dann gäbe es „eine Art Meldepflicht, aber gleichzeitig maximale Entscheidungsfreiheit“, so Koch.