Das Oberste Gericht in Neu-Delhi hat Frauenrechte beim Besuch eines hinduistischen Tempels gestärkt. Die Richter entschieden, dass der Sabarimala-Tempel im Bundesstaat Kerala Frauen jederzeit zum Gebet zulassen müsse. Bisher hatte die Tempelverwaltung Frauen zwischen zehn und fünfzig Jahren den Zutritt verboten, weil die Monatsblutung die Beterinnen nach hinduistischer Tradition „unrein“ mache und die Dauer der Menstruation nicht individuell überprüft werden könne. Das allerdings verstoße gegen die in der Verfassung garantierte Gleichbehandlung von Frauen und Männern, lautete die Urteilsbegründung.
Frauenorganisationen begrüßten die Entscheidung, äußerten aber Zweifel an der Akzeptanz der Gerichtsentscheidung von Seiten der männlich dominierten Tempelverwaltung.