Nach wochenlanger Debatte hat der Vatikan nun dem Rektor der katholischen Hochschule Sankt Georgen in Frankfurt, Ansgar Wucherpfennig, die erforderliche Unbedenklichkeitserklärung („Nihil obstat“) erteilt (vgl. CIG Nr. 42, S. 466). Bedingung dafür war, dass der Jesuit offiziell erklärte, „als Ordensmann und Priester dem authentischen Lehramt verpflichtet“ zu sein. Dinge, die er als Seelsorger und Wissenschaftler anders beurteilt, etwa die Priesterweihe von Frauen oder die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare, werde er künftig deutlicher als persönliche Auslegung kennzeichnen.