Die Verwaltung des Erzbistums München-Freising soll in Zukunft nicht mehr von einem Priester geleitet werden, sondern von einer „Laiin“ oder einem „Laien“. Mit dieser Reform ab 2020 will Kardinal Reinhard Marx das bisherige Amt des Generalvikars als allgemeiner Vertreter des Erzbischofs und oberster Verantwortlicher des Ordinariats in den Funktionen aufteilen.
Während ein diözesaner Amtschef oder eine Amtschefin den verwaltungstechnischen Angelegenheiten eigenständig vorsteht, kümmert sich ein Priester um thematische, inhaltliche und theologische Fragen. „Er wird zwar eine dienstliche Aufsicht über die Leitung des Ordinariats ausüben, aber nicht dessen oder deren Vorgesetzter in Fragen der Verwaltung sein“, heißt es aus München. Ist demnach so etwas wie eine Frau „Generalvikarin“ möglich?