Über Priester, die eine Straftat begangen, zum Beispiel Minderjährige sexuell missbraucht haben, muss zuerst – wie bei allen Staatsbürgern – nach weltlichem Recht vor weltlichen Gerichten geurteilt werden. Das verlangt Kardinal Gerhard Ludwig Müller, der ehemalige Leiter der vatikanischen Glaubenskongregation. In einem zweiten Schritt müsse von einer übergeordneten Autorität zusätzlich ein kirchenrechtlicher Prozess folgen. Unabhängig davon hätten kirchliche Stellen im Sinne ihrer Fürsorgepflicht den Opfern der furchtbaren Taten zu helfen, so Müller in der „Passauer Neuen Presse“.
Auch verlangt Müller von den Kirchenleitungen mehr Zurückhaltung in politischen Fragen. „Wir müssen wieder mehr geistlich und theologisch werden und weniger politisch und zeitgeistig.“ Über die Berater des Papstes sagt er: Sie würden ihm am besten helfen mit „qualifizierten Beiträgen, die sie mit männlicher Klarheit vortragen – ohne alles höfische Getue“.