Papst Franziskus hatte am 3. Juni 2016 per Dekret den Gedenktag der Maria aus Magdala in den Rang eines Apostelfestes erhoben. Gleichzeitig hatte die lutherische lettische Kirche die bereits bestehende Ordination von Frauen ins Pfarramt zurückgenommen. Der Zusammenfall dieser beiden Ereignisse hat den Theologen Wilfried Härle veranlasst, die Frage nach Ordination und Priesterweihe von Frauen biblisch-theologisch zu bedenken.
In der Einführung nennt Härle drei Hauptargumente gegen die Zulassung von Frauen zum Pfarramt: Erstens spreche die Tradition dagegen sowie die Tatsache, dass Jesus nur Männer zu Aposteln berufen habe; zweitens das Mannsein Jesu Christi, das es einer Frau unmöglich mache, an Christi statt zu handeln; drittens Bibelstellen wie die im ersten Korintherbrief (14,34), der zufolge Frauen in den Gemeindeversammlungen schweigen sollten.
Fast alle Schriftstellen, die die menschliche Existenzweise in ihrer Unterscheidung von männlich und weiblich im Blick haben (beispielsweise die beiden Schöpfungserzählungen, aber auch 1 Kor 11) und die teilweise eine Unterordnung der Frauen unter die Männer zu fordern scheinen (etwa Eph 5,21–33), rechtfertigen bei genauerem Hinsehen und der Berücksichtigung des Kontextes keinen Ausschluss der Frauen vom Amt. Viele Stellen in den Evangelien sowie in der Apostelgeschichte (vgl. 2,14–18) machen vielmehr eine Sendung zur Predigt und die Geistbegabung von Frauen deutlich. Härle zeigt zudem auf, wie problematisch es ist, mit dem Mannsein Jesu Christi den Ausschluss von Frauen zu begründen. Denn dann müssten auch andere Merkmale zu Kriterien der Weihe und Ordination werden, wie die Zugehörigkeit zum Judentum, die für Jesus und die Seinen viel bedeutsamer war als das Mannsein.
Ein Kapitel widmet Härle dem Thema „Allgemeines Priestertum“. Nach dem biblischen Befund wird an die Wiederbelebung dieser „Berufung“ aller „Christenmenschen“ durch Martin Luther erinnert. Die Ordination, Weihe oder sonstige Beauftragung dient nach reformatorischem Verständnis dem Schutz des Allgemeinen Priestertums. So soll in der Öffentlichkeit eine Ordnung gewährleistet werden und sich niemand eigenmächtig hervortun können. Luther selbst hält Frauen für weniger geeignet für diesen öffentlichen Verkündigungsdienst, jedoch ausdrücklich nicht aus geistlichen, sondern aus humanwissenschaftlichen Gründen. Konkret seien Frauen stimmlich weniger gut ausgestattet und zudem weniger gut ausgebildet und weniger geübt in der öffentlichen Rede. Spätestens seit der Erfindung von Mikrofonen und der Zulassung von Frauen zum Theologiestudium haben diese Argumente gegen die Frauenordination kein Gewicht mehr. Betrachtet man den Brief an die Galater (3,28), darf das Geschlecht nicht zu einem Ausschlusskriterium bei der Zulassung zum Pfarramt werden. Gegen das Traditionsargument schließlich sprechen alle Neuerungen, die es im Lauf der Kirchengeschichte bisher gab. Härle empfiehlt den katholischen Theologinnen, ihr Amt als Gemeinde- oder Pastoralreferentin so auszuüben, als hätten sie das Pfarramt bereits – und es dankbar als Vorwegnahme aufzufassen, wenn sie zum Beispiel als „Frau Pfarrerin“ angesprochen werden.