2017 wurden in Deutschland 97 Angriffe auf Christen und christliche Symbole gemeldet, darunter ein Mordfall, neun Körperverletzungen und Brandstiftung. Diese Zahlen hat das Bundeskriminalamt den Zeitungen der „Funke Mediengruppe“ mitgeteilt. Nachdem im Sommer 2016 vermehrt Übergriffe auf Christen gemeldet worden waren, hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizière veranlasst, diese Art von Strafdelikten gesondert zu erfassen. Nun liegen die ersten Ergebnisse vor. Die ausführlichen Zahlen werden im April oder Mai vorgestellt.
Über die Täter und Opfer ist bisher nur bekanntgegeben worden, dass sich vierzehn Fälle und damit weniger als fünfzehn Prozent der „christenfeindlichen Straftaten“ zwischen muslimischen und christlichen Asylbewerbern ereignet haben. Das betrifft auch den Mord, der soeben vor Gericht behandelt wird: In Prien am Chiemsee war eine 38-jährige Afghanin vor den Augen ihrer beiden fünf- und elfjährigen Kinder erstochen worden. Die vom Islam zum Christentum konvertierte Frau hatte angeblich mehrmals versucht, den Täter, ebenfalls aus Afghanistan, von ihrem Glauben zu überzeugen (vgl. CIG Nr. 4, S. 43).
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sagte den Funke-Zeitungen, Integration in Deutschland bedeute, „ohne Wenn und Aber“ die christlich-abendländische Wertekultur zu tolerieren. „Wer hier leben will, muss sich zwingend von einer christenfeindlichen Gesinnung verabschieden, sonst ist er in unserem Land schlicht nicht willkommen.“
Doch mit dieser Forderung nach Integrationsbereitschaft richtet sich Herrmann nur an einen Bruchteil derjenigen, die für die christenfeindlichen Straftaten verantwortlich sind. So sollen in Nordrhein-Westfalen, wo im letzten Jahr 24 Übergriffe auf Christen gemeldet wurden, in neun Fällen Rechtsradikale und in einem Fall Linksradikale die Täter gewesen sein.
Ansgar Heveling, Innenpolitiker und Justiziar der Unionsfraktion im Bundestag, betont, es sei wichtig, Christen und christliche Einrichtungen in der Bundesrepublik entschieden zu schützen. Strafrechtlich müssten Angriffe hart und konsequent geahndet werden. Eventuell vorhandene Gesetzeslücken müssten jetzt genauso geschlossen werden, „wie es derzeit bei antisemitischen Angriffen zu Recht angepackt wird“.