Der Afghane, der im vergangenen Jahr in Prien eine Landsfrau erstochen hatte (CIG Nr. 4, S. 43), muss lebenslang in Haft. So urteilte das Landgericht Traunstein und stellte eine besondere Schwere der Schuld fest. „Wer einen Menschen tötet, weil ihn dieser auf die Religion anspricht, handelt aus niederen Beweggründen“, erklärte der Vorsitzende Richter Erich Fuchs. Allerdings scheinen mehrere Motive für den Mord eine Rolle gespielt zu haben. Der Täter habe es nicht verkraftet, dass sich seine Hoffnungen in Deutschland nicht erfüllten – anders als die des Opfers. Diese angestaute Wut habe er auf die Afghanin konzentriert und sie stellvertretend bestraft.