Ein Schwangerschaftsabbruch ist keine Familienplanung. Daher will der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Peter Dabrock, auch am gesetzlichen Verbot der Werbung für Abtreibungen festhalten. Würde es gelockert, wie momentan von mehreren Parteien und Abtreibungsbefürwortern gefordert wird, könnten Zweifel an der Rechtswidrigkeit der Tat aufkommen. Auch grundsätzlich habe sich das geltende Abtreibungsrecht bewährt, das im Schwangerschaftskonflikt vor der Entscheidung der Frau eine verpflichtende Beratung vorsieht.
Seit dem Urteil gegen eine Gießener Ärztin im November ist die gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland wieder in der Diskussion. Die Medizinerin hatte auf ihrer Internetseite über Abtreibungsmöglichkeiten informiert und damit indirekt werbend auf sich selber aufmerksam gemacht, was das zuständige Amtsgericht als unzulässig beurteilt.