In Deutschland hat der Bundesgerichtshof das Bundesverfassungsgericht angerufen, um in einem Fall einer sogenannten Kinderehe über deren Gültigkeit zu entscheiden. Es geht um zwei Syrer, Cousin und Cousine – der Mann ist 1994 geboren, die Frau 2001 –, die 2015 vor einem Scharia-Gericht in ihrer Heimat geheiratet hatten und bald darauf nach Deutschland flohen. Das Mädchen war zum Zeitpunkt der Eheschließung vierzehn Jahre jung. Gestritten wird darüber, ob die nach muslimischem Recht geschlossene Ehe mit der deutschen Gesetzgebung vereinbar ist.
Nach ihrer Registrierung in der Erstaufnahmeeinrichtung wurde das Paar verschiedenen Folgeeinrichtungen für Flüchtlinge zugeteilt. Das Jugendamt nahm das Mädchen in Obhut. Der Mann ging vor Gericht, weil er auf einem gemeinsamen Aufenthaltsort besteht. Geprüft werden muss nun unter anderem, wer über den Aufenthaltsort der Minderjährigen bestimmen darf: das Jugendamt oder der Ehemann.
Derweil hat das oberste Gremium der Muslime in Thailand Kinderehen verboten und das Mindestalter für eine Eheschließung auf siebzehn Jahre festgelegt. Der Islamische Zentralrat zog damit die Konsequenz aus dem Fall, bei dem ein elf Jahre altes muslimisches Mädchen mit einem vierzigjährigen Mann zwangsverheiratet worden war.