Im Medizinbereich computergestützt ausgewertete Datenmengen für die Diagnostik zu verwenden – „Big Data“ –, sollte nicht einfach als Eingriff in die Persönlichkeitsrechte abgelehnt werden. Denn diese Technologie könnte den einzelnen Kranken eine noch gezieltere Behandlungsweise etwa bei Tumorerkrankungen ermöglichen. Daher rät der Freiburger Moraltheologe Eberhard Schockenhoff zu einer grundsätzlich positiven Haltung gegenüber „Big Data“.
Der technische Fortschritt erweitere den Krankheitsbegriff. Neben „gesund“ und „krank“ werde der Status „potenziell krank“ eingeführt. Letzteres sei dann der Fall, wenn errechnet wurde, dass jemand ein erhöhtes Risiko für eine bestimmte Erkrankung hat. Schockenhoff räumt ein, dass „Big Data“ vor Missbrauch nicht sicher sei und die Tendenz verstärke, die persönliche Zuwendung des Arztes zu verringern. Indes hat Frederik Wenz, neuer Ärztlicher Direktor der Uniklinik Freiburg, verlangt: Jeder Patient müsse selbst entscheiden dürfen, wie und wozu seine Daten verwendet werden.