Ein Arzt wurde auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagt, weil er das Leben eines dementen Patienten durch künstliche Ernährung weiter als medizinisch sinnvoll verlängerte und dadurch Leiden verursacht habe. Der Bundesgerichtshof hat nun jedoch die Klage des Sohnes abgewiesen. Menschliches Leben sei kein Schaden und „absolut erhaltungswürdig“, auch dann, wenn es mit Leiden verbunden ist. Im konkreten Fall lag keine Patientenverfügung vor, in der festgelegt wird, in welcher Situation ein Ende der ärztlichen Behandlung gewünscht ist. Dritten Personen steht es nicht zu, dies zu bestimmen und damit über den Wert des Lebens zu urteilen.