ProstitutionKein Beruf wie jeder andere

Prostitution: Die Debatte über ein grundsätzliches Verbot auch in Deutschland erhält Unterstützung.

Die Geschichten beginnen oft ähnlich: Eine junge Frau lernt einen attraktiven Mann kennen. Sie bekommt Geschenke, hört von der großen Liebe und später von hohen Schulden des „Geliebten“. Um ihn zu retten, müsse sie nur einmal mit einem anderen Mann Sex haben, der dafür bezahlt. Dann ein weiteres Mal, irgendwann wöchentlich, schließlich täglich. Sandra Novak hat das erlebt. Sie ist Opfer eines sogenannten Loverboys geworden, der sie in die Prostitution drängte. Auf dem dritten Weltkongress gegen sexuelle Ausbeutung sprach die Aussteigerin von „staatlich toleriertem sexuellen Missbrauch“.

Der Kongress in Mainz forderte ein Verbot von Prostitution – das sogenannte nordische Modell, wie es zum Beispiel in Schweden, Norwegen und Irland praktiziert wird. Nach diesem Ansatz stellt Prostitution grundsätzlich Gewalt gegen Frauen dar. Freier und Zuhälter machen sich strafbar, Prostituierte bleiben straffrei. Der Kongress wurde unter anderem von der Frauenrechts- und Hilfsorganisation Solwodi (Solidarity with Women in Distress, Solidarität mit Frauen in Not) ausgerichtet.

Gerade auch von feministischer Seite werde Prostitution oft als Ausdruck sexueller Selbstbestimmung der Frau verharmlost, erläuterte die Frauenrechtlerin Alice Schwarzer. Dabei sei selbst die angeblich freiwillige Prostitution die „Perversion feministischer Ideen“, weil sie auf sexistischen Machstrukturen beruht. Menschen, die gegen ein Verbot sind, möchten Prostituierten, die aus mehr oder weniger nachvollziehbaren Gründen diesen „Beruf“ gewählt haben, ihre Entscheidungsfähigkeit jedoch nicht absprechen. Sie stellen außerdem die Frage, ob diesen Frauen ein Verbot hilft, wenn es sie in die Kriminalität zurückdrängt und vom Arbeitsrecht ausschließt. Das Verbot könnte somit negative Auswirkungen für Prostituierte haben, ohne den auch aktuell verbotenen Menschenhandel zu bekämpfen. Letztendlich geht es darum, welchen Stellenwert Sexualität in unserer Gesellschaft hat. Soll es etwas sein, das man kaufen und verkaufen kann?

Nach aktuell geltendem deutschen Recht gilt Prostitution als Dienstleistung. Weder Prostituierte noch Freier oder Zuhälter machen sich strafbar, solange keine Ausbeutung stattfindet. Ziel dieser 2001 verabschiedeten Regelung war es, die Situation von Prostituierten zu verbessern; so können sie sich seither in den gesetzlichen Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherungen anmelden und haben ein Recht auf die Einklagung von Entgeltforderungen.

Das Gesetz geht von Prostituierten aus, die sich freiwillig dazu entschieden haben, ihre Sexualität zu verkaufen, und die in einer Situation leben, in der sie auch andere Wahlmöglichkeiten hätten. Der Anteil dieser Frauen ist nach Expertenmeinung allerdings verschwindend gering. Im Jahr 2018 waren nur 76 der geschätzten 200 000 Prostituierten hierzulande sozialversichert. Gleichzeitig ist Deutschland Drehscheibe des europäischen Menschenhandels, rund zwei Drittel aller Prostituierten haben keinen deutschen Pass. Damit geht das Gesetz an der Wirklichkeit vorbei, in der krimineller Menschenhandel und Prostitution oft miteinander verbunden sind.

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