„Die Kirchen allein haben das Recht festzustellen, wer nach ihren Grundsätzen zu ihnen gehört.“ Mit diesen Worten hat sich der Greifswalder evangelische Bischof Hans-Jürgen Abromeit gegen staatliche „Glaubenstests“ gewandt.
Immer wieder kommt es vor, dass Gerichte die Ernsthaftigkeit der Bekehrung muslimischer Flüchtlinge zum Christentum überprüfen, indem sie gezielt nach Glaubensinhalten fragen. Letztlich unterstellen sie ihnen damit, den Religionswechsel nur deshalb vollzogen zu haben, um ihre Chancen auf eine Anerkennung im Asylverfahren zu erhöhen.
Einen solchen Generalverdacht gegen Christen, die Muslime waren, dürfe es aber nicht geben, so Hans-Jürgen Abromeit. Dass staatliche Richter über die Ernsthaftigkeit des Glaubens urteilen, unterwandere zudem die grundgesetzlich verankerte Trennung von Staat und Kirche und stelle die Religionsfreiheit infrage.