Deutlich weniger Teilnehmer als in den Vorjahren sind diesmal zur Gedenkfeier am Loibacher Feld bei Bleiburg in Kärnten gekommen. Beobachter führen dies auf die verschärften Regeln zurück, welche sowohl kirchlich als auch staatlich für die Veranstaltung erlassen wurden. So hatte die Diözese Gurk untersagt, dass dem Gottesdienst ein Bischof vorsteht (vgl. CIG Nr. 11, S. 118). Erstmals galt ausdrücklich ein Verbot für das Mitführen verschiedener Symbole der einstigen kroatischen Nazi-Kollaborateure, der „Ustaši“.
Mit dem jährlichen Totengedenken wird an die Opfer von Massakern am Ende des Zweiten Weltkriegs erinnert. Kommunistische Soldaten hatten „Ustaši“ und deren Angehörige sowie weitere Personen umgebracht, die nach der Niederlage der Wehrmacht vom Balkan nach Kärnten geflohen waren. In den letzten Jahren war die Gedenkfeier aber zunehmend instrumentalisiert worden. Kritiker sprachen vom „größten Faschistentreffen Europas“.
Die kroatische Bischofskonferenz, die für den Gottesdienst – nicht für das gesamte Treffen – verantwortlich ist, schickte als Vorsteher der Feier den Direktor der kroatischen Caritas, Prälat Fabijan Svalina. Nur die Predigt hielt dann doch ein Bischof, Ivica Petanjak von Krk. Bei ihrer jüngsten Vollversammlung hatten die Bischöfe zudem darüber beraten, ob das Gedenken künftig in Kroatien stattfinden soll. Der katholischen Kirche in Österreich missfällt diese Gedenkfeier.