Aktive Sterbehilfe ist im australischen Bundesstaat Victoria unter bestimmten Voraussetzungen ab sofort legal. Todkranke Menschen müssen 68 Kriterien erfüllen, wie zum Beispiel eine Lebenserwartung von weniger als zwölf Monaten haben, um sich von ihrem Arzt ein tödliches Medikament verschreiben zu lassen. Sind sie körperlich nicht in der Lage, das Medikament selbst einzunehmen, darf der Arzt die tödliche Dosis verabreichen. Der Erzbischof von Melbourne, Peter Comensoli, und drei weitere Bischöfe aus Victoria haben zu dem neuen Gesetz einen Hirtenbrief verfasst, in dem sie daran erinnern, dass man „bei der Ermöglichung von Suizid auch dann nicht kooperieren kann, wenn es durch Empathie oder Güte motiviert zu sein scheint“.
Anders ist die Situation in Südafrika. Dort wurde der international bekannte aus Neuseeland stammende Sterbehilfe-Befürworter Sean Davison zu drei Jahren Hausarrest verurteilt, weil ihm in drei Fällen die Beihilfe zum Suizid nachgewiesen wurde.