Kassenerstattung für Homöopathie„Verbeugung vor der Zauberei“

Nachdem der französische Präsident Emmanuel Macron verkündet hat, die Kassenerstattung für homöopathische Heilmittel komplett zu stoppen, ist die Homöopathie auch in Deutschland wieder stärker in die Kritik geraten. Die Hersteller trifft das zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt. Während das Geschäft mit der Homöopathie noch vor wenigen Jahren boomte, wurden 2017 und 2018 weniger Präparate verkauft als zuvor. Das kann auch an Kritikern aus Wissenschaft und Politik liegen, die nicht müde wurden, darauf hinzuweisen, dass es keinen anerkannten Beleg für die Wirksamkeit von Globuli und anderen homöopathischen Mitteln gibt. Der Politiker und Mediziner Karl Lauterbach forderte schon 2010, Krankenkassen die Erstattung solcher Behandlungen zu verbieten. „Im Zeitalter der Vernunft und Wissenschaft“ sei alles andere „eine Verbeugung vor der Zauberei“.

Die Homöopathie hatte lange das Image einer besonders sanften, natürlichen Medizin ohne Nebenwirkungen. Die Wirkstoffe werden nach einer aus dem 18.Jahrhundert überlieferten Methode so stark verdünnt, dass sie praktisch nicht mehr nachweisbar sind. Nebenwirkungen sind da tatsächlich nicht zu erwarten. Eine Wirkung, die über den körpereigenen Placeboeffekt hinausgeht, allerdings auch nicht. Vielleicht ist das gar nicht schlecht – immerhin haben neben pflanzlichen Heilstoffen „auch giftige Elemente wie Arsen oder Quecksilber einen Platz in der Homöopathie“, wie der Wissenschaftsjournalist Hinnerk Feldwisch-Drentrup in der „Welt“ berichtet.

Frankreich ist nicht das erste Land, das den Homöopathie-Herstellern juristisch zu Leibe rückt. In Amerika müssen homöopathische Produkte mit einem Warnhinweis versehen werden. Das australische Gesundheitsministerium kam zu dem Schluss, dass es ein „unakzeptables Risiko“ sei, die Mittel überhaupt in Apotheken zu verkaufen. Auch in Finnland wurde ein Verbot diskutiert. In Deutschland sieht die Situation anders aus. Homöopathische Arzneimittel unterliegen hier einer Sonderregelung und dürfen nicht nur von Apothekern verkauft, sondern auch offen als wirksam beworben werden. Und das, obwohl die wissenschaftliche Welt nach wie vor auf einen tatsächlichen Nachweis dieser Wirksamkeit wartet. Seit mittlerweile über 200 Jahren.

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