Verstößt die belgische Regelung zur Sterbehilfe gegen die Würde des Menschen? Das überprüft derzeit der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Anlass ist die Klage eines Belgiers, dessen Mutter aufgrund psychischer Leiden getötet wurde, ohne dass die Angehörigen darüber informiert wurden. In Belgien ist die Voraussetzung für Tötung auf Verlangen, dass sich Patienten in einer medizinisch aussichtslosen Lage befinden. Der im vorliegenden Fall behandelnde Arzt geriet wiederholt in die Schlagzeilen, da er selbst aktive Sterbehilfe leistet und zugleich als Vorsitzender der Kontrollkommission Fälle überprüft.