Missbrauch: Mit welchem Geld wird entschädigt?

Die Entschädigungen für Opfer sexueller Gewalt durch Geistliche dürfen nicht mit Kirchensteuergeld bezahlt werden. Das fordert der Jesuit Klaus Mertes. Denn so werde „das gesamte Kirchenvolk in Mithaftung genommen für das Leitungsversagen weniger“. Zudem könne der Eindruck entstehen, die Kirchenleitung wolle sich auf Kosten der Gläubigen freikaufen. Überhaupt sei die finanzielle Seite oft nicht das Entscheidende, so Mertes, der 2010 als Rektor des Canisius-Kollegs in Berlin den Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche in Deutschland öffentlich gemacht hat. Vielen Betroffenen sei wichtiger, dass die Kirche sich ändert, als dass sie zahlt. „Vielleicht ist das Geld am Ende sogar das, was am wenigsten weh tut – jedenfalls dann, wenn es in Hülle und Fülle da ist.“ Auch Thomas Sternberg, der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, formulierte Bedenken, „ob die Beiträge der Gläubigen zu Entschädigungszahlungen herangezogen werden können“.

In der vergangenen Woche hatten die deutschen Bischöfe eine umfassende Entschädigung der Opfer beschlossen. Welche Summen am Ende gezahlt werden, ist noch unklar. Eine Arbeitsgruppe hat zwei Modelle erarbeitet: Das eine sieht eine pauschale Entschädigung in Höhe von rund 300000 Euro pro Fall vor, das andere ein abgestuftes Verfahren, bei dem je nach Schwere des Falls zwischen 40000 und 400000 Euro gezahlt werden. Eine Überlegung wäre auch, ob die Priester aus ihren Gehältern einen Solidaritätsfonds für die Opfer gründen.

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