Tötung auf Verlangen in RusslandPer Volksentscheid oder in Gottes Hand?

Auch in Russland hat eine Debatte darüber begonnen, ob die aktive Tötung Schwerstkranker auf Verlangen erlaubt sein soll. Auslöser war eine Äußerung der Gesundheitsministerin Veronika Skworzowa, die Bevölkerung solle über eine gesetzliche Erlaubnis entscheiden. Die Politikerin räumte allerdings ein, dass in einigen Ländern ein solches Recht missbraucht werde. Es gebe außerdem Staaten, in denen ein derartiges Gesetz per Volksentscheid leichtfertig beschlossen worden sei.

Die orthodoxe Kirche lehnt entsprechende Bestrebungen energisch ab: „Das Leben und der Tod eines Menschen liegen in Gottes Hand. Ein Mensch hat kein Recht, das Leben eines anderen oder sein eigenes zu beenden“, sagte der Sprecher von Patriarch Kyrill, Wladimir Legojda.

Noch schärfer hatte sich schon früher der Außenamtsleiter der russischen orthodoxen Kirche, Metropolit Hilarion, geäußert. Bei aktiver Sterbehilfe handele es sich um einen „extremen Grad der Abkehr von Gott“ und ein „Verbrechen eines Menschen gegen sich selbst und gegen die Gesellschaft“. Wenn Euthanasie in einem ganzen Land erlaubt ist, „weist dies auf eine globale geistige Krankheit hin“.

Laut der Umfrage eines staatlichen Meinungsforschungsinstituts bejaht die Hälfte der Bevölkerung Tötung auf Verlangen bei Personen mit einer unheilbaren Krankheit, unter jüngeren Leuten sind es zwei Drittel. Für die russische Regierung hat ein Gesetzgebungsverfahren zum betreffenden Thema keine Priorität, heißt es aus dem Umfeld von Staatspräsident Wladimir Putin.

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