Evangelischen KircheWie veränderbar sind Bekenntnisschriften?

In der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland gibt es Streit über einen Artikel in der berühmten „Confessio Augustana“, die 1530 als Glaubensbekenntnis der lutherischen Reichsstände versuchte, die Kirchenspaltung zu verhindern, und die einen Religionsfrieden begründen wollte. Regionalbischöfin Friederike Spengler will in einer „Kirche des gerechten Friedens“ den Artikel 16 neu formulieren, ja revidieren. Darin heißt es unter anderem, dass Christen Übeltäter mit dem Schwert bestrafen, rechtmäßig Kriege führen und in ihnen mitstreiten könnten. Ein Antrag Friederike Spenglers an die letzte Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland, das zu korrigieren, wurde bereits abgelehnt.

Während Friederike Spengler ihre Position verteidigte, dass Kirche ihre Haltung konsequent vom Frieden her denken müsse, nahm der Merseburger Dompfarrer Bernhard Halver eine moderate Haltung ein. Die Bekenntnisschriften, auf die die Pfarrer verpflichtet werden, bedürften der Deutung. Er halte nichts von Textanpassungen. „Lieber nehme ich das Unbequeme in Kauf.“ Auch die Verfasser der „Confessio Augustana“ hätten gewusst, dass die Staatsgewalt in der Gefahr stünde, missbraucht zu werden. „Der angesprochene Artikel 16 endet mit dem Verweis darauf, dass man im Zweifelsfall Gott mehr zu gehorchen hat als den Menschen.“

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