Staatliche Gerichte dürfen sich nicht in innerkirchliche Streitigkeiten einmischen, wenn diese nicht die öffentliche Ordnung gefährden. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem Urteil entschieden. Verhandelt wurde der Fall zweier evangelischer Geistlicher Rumäniens. Sie waren bereits vor zehn Jahren wegen Meinungsverschiedenheiten von ihren Kirchengemeinden entlassen worden. Außerdem wurde den Pastoren jede weitere religiöse Tätigkeit untersagt.
Diese Kirchenstrafe war von staatlichen Gerichten gebilligt worden. Die Seelsorger nahmen das jedoch nicht hin. Sie feierten weiter Gottesdienste mit Teilen ihrer früheren Gemeinde, leiteten Trauungen und Beerdigungen. Schließlich zogen die Pfarrer vor das Straßburger Gericht, das ihnen nun recht gab.