Der Böckenförde-Satz

Weit über Juristenkreise hinaus bekannt und vielzitiert ist der Satz des einstigen Bundesverfassungsrichters und Staatsrechtlers Ernst-Wolfgang Böckenförde: „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.“ Der Jurist erklärte das in einem Interview mit der „Frankfurter Rundschau“ einmal so: „Vom Staat her gedacht, braucht die freiheitliche Ordnung ein verbindendes Ethos, eine Art ‚Gemeinsinn‘ bei denen, die in diesem Staat leben. Die Frage ist dann: Woraus speist sich dieses Ethos, das vom Staat weder erzwungen noch hoheitlich durchgesetzt werden kann? Man kann sagen: zunächst von der gelebten Kultur. Aber was sind die Faktoren und Elemente dieser Kultur? Da sind wir dann in der Tat bei Quellen wie Christentum, Aufklärung und Humanismus. Aber nicht automatisch bei jeder Religion. Um eine solche Quelle zu sein, muss die Religion ein auskömmliches Verhältnis zum säkularen, religionsneutralen Staat finden, wie dies dem Christentum inzwischen gelungen ist. Ich habe die Hoffnung, dass solche Entwicklungen auch im Islam möglich sind. Nur: Herbeizwingen lässt sich das nicht.“

Böckenförde, der unter anderem die katholische Kirche in vielen insbesondere staatskirchenrechtlichen Fragen beraten hat, ist 88-jährig gestorben.

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