Wer darf das Erbgut von Menschen mit Behinderung untersuchen – und zu welchem Zweck? Die beiden großen kirchlichen Fachverbände für Behindertenhilfe wollen verbindliche Regeln zu diesen medizinethischen Fragen durchsetzen. Hintergrund ist die Neufassung einer Richtlinie der unabhängigen Gendiagnostik-Kommission, die zu mehr Erbgut- Untersuchungen zu Forschungszwecken führen könnte. Die Kirchen argumentieren, dass jede Auswertung der genetischen Daten einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellt. Außerdem müsse langfristig verhindert werden, dass durch immer gezieltere Untersuchungen der gesellschaftliche Druck wächst, Kinder mit Behinderung nicht mehr zur Welt zu bringen.